Bildung Kreisverband DIE LINKE. Musterkreis
Beschluss der Kreismitgliederversammlung
Musterstadt, den 00. Juli 2007
Die Gesamtmitgliederversammlung beschließt die Bildung des Kreisverbandes:
DIE LINKE. Kreisverband Musterkreis
Kurzform: DIE LINKE. Musterkreis
Der Kreisverband ist Teil der Partei DIE LINKE und realisiert alle politischen und organisatorischen Aufgaben auf der Grundlage des programmatischen Gründungsdokumentes der Partei DIE LINKE, der Bundessatzung, der Bundesfinanzordnung sowie der Schiedsordnung der Partei DIE LINKE in seinem Verantwortungsbereich.
Ergänzende Regelungen
Organe des Kreisverbandes sind
- der Kreisparteitag
- der Kreisvorstand
- der Rat der Basisorganisationsvorsitzenden.
Der Kreisparteitag ist das höchste Organ im Kreisverband. Er berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen.
Der Kreisparteitag wählt:
den Kreisvorstand (Kreisvorsitzende/r; zwei StellvertreterInnen; Schatzmeister/in und mindestens weitere fünf MitgliederInnen)
die Mitglieder der Kreisfinanzrevisionskommission (mindestens zwei)
die Mitglieder der Kreisschlichtungskommission (mindesten zwei) und
die Delegierten des Kreisverbandes zu Bundes- und Landesparteitagen.
Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband zwischen den Tagungen des Kreisparteitages.
Er ist u.a. verantwortlich für die Finanzarbeit im Kreisverband und legt in Abstimmung mit dem Rat der Basisorganisationsvorsitzenden den Delegiertenschlüssel für den Kreisparteitag fest.
Der Rat der Basisorganisationsvorsitzenden hat Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Kreisvorstand. Er setzt sich aus den Basisorganisationsvorsitzenden mit beschließender Stimme und den Mitgliedern des Kreisvorstandes mit beratender Stimme zusammen.
Er ist mindestens zweimal jährlich durch den Kreisvorstand einzuberufen. Die Einberufung kann auch durch einzelne Basisorganisationsvorsitzenden verlangt werden.
Im Kreisverband DIE LINKE. Wittenberg sind folgende Basisorganisationen aktiv:
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Für die Finanzarbeit im Kreisverband trägt der Kreisvorstand (insbesondere die/der Kreisvorsitzende/r und die/der Schatzmeister) und die Basisorganisationsvorsitzenden auf ihrer Ebene die Verantwortung!
Der Kreisvorstand kann aus seiner Mitte neben der/den Kreisvorsitzenden und der/den Schatzmeister/in zwei weitere Zeichnungsberechtigte für das Konto des Kreisverbandes bestimmen.
Der Kreisvorstand beschließt jährlich als Teil der Finanzplanung über:
- das Kassenlimit
- wer Ausgaben in welcher Höhe bestätigen kann
- Zeichnungsberechtigte für das Konto des Kreisverbandes
- wem für welche Aufgaben Reisekosten zu gewähren sind.
